AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
HELENA FREY-STIFTUNG FÜR TIERSCHUTZ RÜMLANG (AGB) 

(PDF als Download)

I Pensionstiere

  1. Pensionstiere müssen gepflegt, gesund und geimpft abgegeben werden. Das Tierheim behält sich die Ablehnung, Nachbehandlung oder Nach-impfung auf Kosten des Kunden vor, wenn der Zustand des Tieres dies verlangt.
  2. Bei Tieren, die schwer zugänglich oder gar bissig und angriffig sind, und Tieren, die unter einer Therapie stehen oder sich in einer Rekonvaleszenz-phase befinden, muss dies unbedingt bei der Anmeldung mitgeteilt werden, da u.U. bei der Unterbringung besondere Massnahmen notwendig sind.Bei schwerer Krankheit und damit verbundener sehr aufwändiger Behandlung kann das Tierheim die Aufnahme des Tieres ablehnen.
  3. Abgabe-/Abholzeit für Pensionäre:
    Montag bis Samstag: 09.00 Uhr – 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    Sonntag: nach telefonischer Vereinbarung
  4. Die Pensionspreise richten sich nach den aktuellen angeschlagenen oder ausgelegten Preislisten. Angebrochene Tage werden voll verrechnet.
  5. Wird eine Ferienreservation nicht oder ohne einen triftigen Grund abgesagt, so werden 50 % der Pensionskosten verrechnet.Wird eine Ferienreservation kurzfristig abgesagt, so schuldet der Kundebei einer Absagefrist von 4 Wochen 0 %3 Wochen 15 %
    2 Wochen 30 %
    1 Woche 50 %
    der gesamten Pensionskosten.Eine Absage wegen höherer Gewalt bleibt für beide Parteien vorbehalten.
  6. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seines Pensionstiers, dass dieses in seine Haftpflichtversicherung integriert ist. Er ermächtigt das Tierheim, bei akuter Erkrankung des Tiers während des Tierheimaufenthalts einen Tierarzt auf Kosten des Kunden beizuziehen, wobei das Tierheim in jedem Fall versucht, den Tierhalter vorgängig zu erreichen. Der Tierhalter wird aus diesem Grund gebeten, eine für den ganzen Aufenthalt gültige Telefon-nummer (Festnetz oder Mobil) zu hinterlassen

II Platzierungstiere

  1. Es werden nur Tiere zur Platzierung gegeben, welche gesund, geimpft, entwurmt und ohne Ektoparasiten (Ohren/Haut) sowie gut sozialisiert sind.
  2. Die Tierheimleitung schliesst mit den Kunden einen einfachen Standard-vertrag, in welchem unter anderem der Preis des Platzierungstiers schriftlich festgehalten ist.
  3. Die Tierheimleitung behält sich das Recht vor, den Platzierungsort der Tiere vor der Abgabe zu begutachten und die Tiere nach der Abgabe nach Voranmeldung durch ausgewiesenes Tierheimpersonal periodisch zu besuchen und zu kontrollieren.
  4. Mit der Abgabe eines Platzierungstiers an den neuen Besitzer wird dieser vollumfänglich verantwortlich für das von ihm übernommene Tier.Für verborgene gesundheitliche Mängel, die beim Abgabezeitpunkt nicht erkennbar waren, übernimmt das Tierheim keine Haftung.
  5. Das Tierheim behält sich das Recht vor, abgegebene Tiere unverzüglich zurückzunehmen, falls sich bei der Besuchskontrolle herausstellt, dass Fütterung, Haltung, Pflege oder Betreuung des Tieres ungenügend sind, das Tier vernachlässigt oder verwahrlost erscheint oder sich in einem schlechten Gesundheitszustand präsentiert.
  6. Vom Tierheim übernommene Tiere dürfen ohne Rücksprache mit der Tierheimleitung und ohne deren Zustimmung nicht an Dritte weiter-veräussert oder verschenkt werden.
  7. Personen, die vom Tierheim ein Platzierungstier übernehmen, verpflichten sich, allfällige Wohnsitzwechsel der Tierheimleitung innerhalb von 14 Tagen zu melden.

III Allgemeines

  1. Die vorliegenden AGB werden dem Tierhalter/in vor der ersten Reservation bzw. dem angehenden neuen Tierbesitzer vor der Über-nahme eines Platzierungstiers vorgelegt und übergeben. Durch seine Unterzeichnung bestätigt er sein Einverständnis mit den AGB.
  2. Für den Streitfall gelten die ordentlichen Gerichte am Sitz des Tierheims als zuständig.

Rümlang, den ……………….          Helena Frey-Stiftung für Tierschutz